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EU 517/2014-Klimaschutz Informationen

21 Feb, 2023

In der EU-Verordnung 517/2014 zum Klimaschutz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Split-Klimaanlagen oder Split-Wärmepumpen an Endverbraucher verkauft werden dürfen.

So genannte MonoBlock Klimaanlagen (mobile Klimaanlagen) oder hermetisch geschlossene Anlagen fallen nicht unter diese Verordnung.

Hermetisch geschlossene Anlagen sind zum Beispiel Kaltwassersätze oder Wärmepumpen, bei denen das warme bzw. kalte Wasser direkt am Gerät austritt und dann durch ein oder mehrere Innengeräte geführt wird.

Dies bedeutet, dass in Zukunft in der Raumklimatisierung mehr Kaltwasser-Klimaanlagen installiert werden. Diese bieten teilweise weitreichende Vorteile, sind in der Anschaffung jedoch teurer.

Die EU-Verordnung 517/2014 besagt, dass nicht hermetisch geschlossene Anlagen (Split-Klimaanlagen oder Split-Wärmepumpen) nur an Endverbraucher verkauft werden dürfen, wenn dieser den Nachweis erbringt, dass die Installation durch ein nach Artikel 10 zertifizierten Fachbetrieb ausgeführt wurde. Also durch einen zertifizierten Kälte-Klima-Fachbetrieb.

Die §9 Chemikalien-Klimaschutzverordnung sagt ähnliches aus.