Überwurfmutter 1/4" - 3/8" - 1/2" - 5/8" für zölliges Kupferrohr - Bördel
Zöllige Überwurfmuttern aus Messing, in verschiedenen Größen - 1/4" - 3/8" - 1/2" - 5/8" Zoll - bei uns zu einem Spitzenpreis!
Artikelnummer: 22603 / KC-ÜWM-Z / 25756
Mindestbestellmenge: 1 pro Einheit
- 14 Tage Rueckgaberecht
- Rueckgaberichtlinie
- Technische Dokumentation online
- kostenfreie technische Beratung
- 1x Überwurfmutter
- für die Montage wird ein s.g. Bördelwerkzeug benötigt
- es handelt sich um s.g. SAE Gewinde
- nachfolgend die gängisten zölligen Gewindearten der Welt:
- SAE (Society-of-Automotive-Engineers) US Normungsgesellschaft ähnlich dem VDA, aber mit Bedeutung von DIN) – amerikanische Anschlussform (metallisch dichtend Einschraubgewinde). zylindrisches UNF Gewinde mit O-Ring am Dichtbund (Konusanschlüsse mit 45° Dichtfläche UNF-Gewinde), verbreitet in Kälte und Klimaanlagen;
- UNF (Unified-National-Thread-Fine) Feingewinde nach US-Normen mit Flankenwinkel 60° (gleich wie beim *metrischen ISO-Gewinde) definiert durch den Außendurchmesser einer Schraube in Zoll und die Gewindesteigung in Umdrehungen pro Zoll, verwendet für die gängigsten Schrauben und Muttern, wird auch ISO Gewinde in Zollabmessungen genannt;
- NPT (National Pipe Taper) amerikanische Gewindeform, konisches Gewinde bei dem die Abdichtung über die Gewindeflanken erfolgt. *Metrisches ISO Rohrgewinde (M-Gewinde) ähnlich wie Withworth-Rorhgewinde, kegliges, zylindrisches Außengewinde oder zylindrisches Innengewinde, wird auch als Zoll-Gewinde genannt.
- Umrechnung SAE in UNF Standard
Art.-ID | 22603 |
Zustand | Neu |
Varianten-ID | TF03084 |
Modell | KC-ÜWM-Z |
Hersteller | Generic |
Herstellungsland | Deutschland |
Inhalt | 1 Stück |
Gewicht | 250 g |
Netto-Gewicht | 250 g |
Zolltarifnummer | 74122000** |
Treibhauspotential Kältemittel.
Der Austritt von Kältemittel trägt zum Klimawandel bei. Kältemittel mit geringerem Treibhauspotential (GWP) tragen im Fall eines Austretens weniger zur Erderwärmung bei als solche mit höherem Treibhauspotential (GWP). Ein Austreten von 1 kg dieses Kältemittels hätte somit eine dem GWP-Wert des Kältemittels entsprechend größere Auswirkungen auf die Erderwärmung als 1 kg CO2, bezogen auf hundert Jahre.
Klimaschutzverordnung 303/2008.
Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008 müssen Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden. Kaltwassersysteme und Wärmepumpen, als so genannte MONOBLOCK-Systeme, sind hiervon nicht betroffen, da der Kältekreislauf hermetisch geschlossen ist.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle technischen Angaben wurden von uns entsprechen den Angaben des Herstellers übernommen. Fehlen Angaben werden diese durch den Hersteller nicht zur Verfügung gestellt. Bitte entnehmen Sie die technischen Originaldaten, dem Produktdatenblatt des Herstellers.
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