In Deutschland ist die Installation von Split-Klimaanlagen, einschließlich solcher mit QuickConnect-Systemen, gesetzlich geregelt. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 303/2008 dürfen Arbeiten am Kältemittelkreislauf nur von zertifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Dies dient dem Umweltschutz, insbesondere dem sicheren Umgang mit fluorierten Treibhausgasen. Daher ist es Privatpersonen nicht gestattet, Split-Klimaanlagen eigenständig in Betrieb zu nehmen, selbst wenn sie mit QuickConnect-Anschlüssen ausgestattet sind.
Allerdings können Sie vorbereitende Tätigkeiten, wie die Montage der Geräte und das Bohren von Wanddurchführungen, selbst übernehmen. Die abschließende Inbetriebnahme, die das Öffnen des Kältemittelkreislaufs beinhaltet, muss jedoch von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch die Sicherheit und Effizienz der Anlage.
Für mobile Klimageräte oder Monoblock-Klimaanlagen ohne Außeneinheit gelten diese Beschränkungen nicht. Diese Systeme können in der Regel vom Endverbraucher selbst installiert und betrieben werden, da sie keinen Eingriff in einen Kältemittelkreislauf erfordern.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften zu erheblichen Bußgeldern führen kann. Daher wird empfohlen, die Installation und Inbetriebnahme von Split-Klimaanlagen stets von qualifiziertem Fachpersonal durchführen zu lassen.