Novellierung der F-Gase-Verordnung: Was Sie wissen sollten
Die Verhandlungen zur Novellierung der F-Gase-Verordnung haben ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. EU-Parlament und -Rat haben am 5. Oktober 2023 nach einer vierten Trilog-Verhandlung einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Doch was genau beinhaltet diese Neufassung und welche Auswirkungen könnten sich für die Branche ergeben?
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Ziel ist die schrittweise Verringerung der zur Verfügung stehenden HFKW-Kältemittel auf null bis zum Jahr 2050.
Ab 2027 wird es ein Verkaufsverbot für Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräte mit einem GWP (Treibhauseffekt) von über 150 geben. Dieses Verbot wird 2032 komplett ausgeweitet.
Das Gleiche gilt für Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräte bis 2027 und für Split-Luft-Luft-Geräte bis 2029, mit einem kompletten Verbot im Jahr 2035.
Ab 2030 dürfen stationäre Kälteanlagen mit einem GWP von mehr als 150 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Und ab 2032 wird ein Service- und Wartungsverbot für solche Anlagen mit einem GWP von über 750 in Kraft treten, wobei recycelte und wiederaufbereitete Kältemittel davon ausgenommen sind.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Vorschlag noch von Rat und Parlament offiziell angenommen werden muss. Erst nach dieser formellen Annahme und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die novellierte F-Gase-Verordnung in Kraft.
Ein Punkt von besonderem Interesse ist die vorgeschlagene Regelung bezüglich Kältemitteln. Das Kältemittel R32 mit einem GWP von 675 fällt nicht unter das vorgeschlagene Service- und Wartungsverbot von 2032. Dies könnte ein Zeichen für eine gewisse Bestandssicherheit für Anlagen darstellen, die dieses Kältemittel verwenden.
Verschiedene Stakeholder der Branche, darunter der VDKF, die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik und BIV, haben während des Novellierungsprozesses ihre Bedenken und Vorschläge aktiv kommuniziert. Das Hauptanliegen war, ein Gleichgewicht zwischen Umweltschutz, praktischer Umsetzung, Kosten und technischer Realisierbarkeit zu gewährleisten.
Die Meinungen zur vorgeschlagenen Regelung sind geteilt. Während einige die Bemühungen der EU zur Verringerung der Treibhausgase loben, befürchten andere negative Konsequenzen. Insbesondere gibt es Bedenken bezüglich der Engpässe bei der Wartung bestehender Anlagen und der möglichen Zunahme des illegalen Handels mit Kältemitteln.
Die größte Bildungseinrichtung der Kälte- und Klimabranche, die Bundesfachschule, hat auch Bedenken bezüglich der Schulungsbedarfe in Bezug auf natürliche Kältemittel geäußert. Diese Kältemittel bringen neue Herausforderungen mit sich, da sie entweder brennbar, giftig sind oder hohe Anlagendrücke erfordern.
Abschließend stellt die geplante Novellierung der F-Gase-Verordnung die gesamte Branche vor große Herausforderungen. Die Auswirkungen werden in den kommenden Jahren zu spüren sein, und es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen in der Praxis umsetzen lassen.