Ja, gemäß der F-Gase Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) in Deutschland muss beim Kauf einer Klimaanlage mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) in vielen Fällen nachgewiesen werden, wer die Installation durchführt.
Nachweispflicht beim Kauf von Klimaanlagen mit F-Gasen
Für Split-Klimaanlagen mit F-Gasen:
- Händler müssen sicherstellen, dass die Installation durch eine zertifizierte Fachkraft erfolgt.
- Oft wird vor dem Kauf oder der Lieferung ein Nachweis über eine zertifizierte Firma oder Person verlangt.
- Käufer müssen entweder eine Eigenerklärung unterschreiben, dass ein zertifizierter Fachbetrieb die Installation übernimmt, oder direkt die Daten der Fachfirma angeben.
Für Monoblock-Klimaanlagen:
- Keine Nachweispflicht, da diese keine separaten Kältemittelleitungen haben und von Privatpersonen selbst in Betrieb genommen werden dürfen.
- Keine Nachweispflicht, da diese keine separaten Kältemittelleitungen haben und von Privatpersonen selbst in Betrieb genommen werden dürfen.
Für Quick-Connect-Klimaanlagen:
- Auch hier kann eine Nachweispflicht bestehen, wenn das Gerät Kältemittel enthält und Arbeiten am Kältemittelkreislauf nötig sind.
- Einige Händler verkaufen solche Geräte nur an gewerbliche Kunden oder mit Nachweis einer Fachfirma.
Worauf muss beim Kauf geachtet werden?
✅ Händler fragen oft nach einer Installationsbestätigung.
✅ Falls kein Nachweis gefordert wird, bedeutet das nicht automatisch, dass die Selbstinstallation erlaubt ist.
✅ Gibt es keine Nachweispflicht, sollten Käufer sich dennoch an die gesetzlichen Vorgaben halten, um Strafen oder Garantieverlust zu vermeiden.
Fazit:
Beim Kauf einer Split-Klimaanlage mit F-Gasen ist in der Regel ein Nachweis über eine zertifizierte Fachkraft erforderlich. Monoblock-Klimaanlagen sind davon ausgenommen. Wer eine Anlage ohne Nachweis kauft und selbst installiert, verstößt gegen die Vorschriften und riskiert Bußgelder.